Zentrum für HNO – Hals- & Gesichtschirurgie Burgdorf
Bei bleibenden beidseitigen oder einseitigen Höreinschränkungen ist meist eine Verbesserung der Hörsituation mit konventionellen Hörgeräten möglich.
Diese werden durch Hörgeräteakustiker meist in einem mehrwöchigen Anpassungsprozess – angepasst. Bei einer Mitfinanzierung der Hörgeräte durch die IV oder AHV ist eine standardisierte Beurteilung durch einen Expertenarzt (Ohrenarzt mit Expertenstatus) notwendig, welcher anschliessend einen Expertisenbericht an den Sozialversicherer schickt.